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Wallbox – Die Ladestation für jedes Elektroauto
Was ist eine Wallbox?
Besitzen Sie ein E-Auto oder planen Sie den Kauf eines Elektrofahrzeugs? Dann kommen Sie wohl nicht um die Anschaffung einer Wallbox herum. Die sogenannte Wallbox ist eine Wandladestation für das Elektroauto. Als Privatperson können Sie das Ladegerät ganz einfach in der Garage oder vor dem Haus in der Einfahrt anbringen. Die Ladebox lässt sich sowohl an der Wand als auch an einer Säule befestigen. Häufig stellen mittlerweile auch Vermieter schon die Ladestation für das E-Auto zur Verfügung. Ferner finden Sie die Ladelösung auf Kundenparkplätzen vor Supermärkten, Tankstellen oder Einkaufszentren. Für die gewerbliche Nutzung erhalten Sie die Wandbox auch als Ladesäule. Im Rahmen der Verkehrswende dient das intelligente Ladegerät ferner dazu, auf eine grüne Mobilität umzustellen.
Technische Informationen für die Ladestation
Unabhängig von Ihrem E-Auto sind die Wallboxen mit einer Ladeleistung von 11 kW bis zu 22 kW erhältlich. Je höher die Ladeleistung der Box, desto schneller sind die Batterien der Elektrofahrzeuge aufgeladen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Ladestationen genehmigungspflichtig sind, sofern sie die Ladeleistung von 11 kW überschreiten. Zudem muss das Wandladegerät auf jedem Fall beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Um das Stromnetz nicht zu überlasten, ist es dringend notwendig, die elektrische Anlage bei Ihnen vor Ort anzupassen. Auch eine elektrische Sicherung muss zum Überspannungsschutz eingebaut werden. Gern stehen wir Ihnen bei Fragen und Umbaumaßnahmen zur Verfügung.
Zuschuss für den Kauf einer Wallbox
Als Privatpersonen profitieren Sie beim Kauf einer Wallbox von der KfW-Förderung. Um den Zuschuss für die E-Mobilität zu bekommen, stellen Sie den Antrag einfach im KfW-Zuschussportal. Pro Ladepunkt beträgt der Zuschuss 900 Euro. Die KfW-Förderung bezieht sich auf den Kauf und die Installation der Wallboxen an privat zugänglichen Garagen und Stellplätzen vor Wohngebäuden. Ebenso haben Eigentümer, Mieter und Vermieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften die Chance, einen Zuschuss zu erhalten. Unternehmen mit dem Vorhaben das Ladegerät für gewerbliche Zwecke zu nutzen, sind dagegen nicht antragsberechtigt. Dazu zählt etwa der Einsatz vor Kundenparkplätzen oder für das Elektroauto aus dem firmeneigenen Fuhrpark.